Wussten Sie?
• dass der Ausbau des Speichers in einen Aufenthaltsraum die
Gebäudeklasse ihres Gebäudes ändern kann, was dann zu einer
Veränderung der Bauteilanforderungen nach Landesbauordnungsrecht
führt?
• dass eine Fassadendämmung ab einer bestimmten Höhe mit Brandriegeln
auszuführen ist?
• dass sie ihre Heizung nicht in jedem Fall nach 30 Jahren erneuern
müssen?